Kfz-Versicherung
Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Verkehrsopfer bekommt also in jedem Fall seinen Schaden ersetzt, auch wenn der Verursacher selbst dazu nicht in der Lage ist.
Der Verursacher wird selbst ebenfalls geschützt, denn lt. BGB ist er bei schuldhaftem Handeln zu unbegrenztem Schadenersatz verpflichtet. Ein Verkehrsunfall könnte andernfalls den finanziellen Ruin bedeuten.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. abhanden kommen oder Vermögensschäden entstehen.
Vollkasko ersetzt den Fahrzeugschaden bei selbstverschuldeten Unfällen oder wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Daneben leistet sie noch bei Vandalismus oder wenn sich eine in der Teilkasko versicherte Gefahr verwirklicht. Diese kann auch separat abgeschlossen werden.
Teilkasko ersetzt standardmäßig Schäden, die durch Brand, Explosionen, Einbruch/Diebstahl, Naturgewalten oder den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Außerdem sind Kurzschluss und Glasbruchschäden mitversichert.
Die Kraftfahrzeugversicherung ist also ein weites Feld und ebenso beratungsintensiv wie auch die anderen Sparten. Es gilt Begriffe wie Neupreisentschädigung, Marderbiss, erhöhte Mehrwertgrenze, GAP-Deckung, Havarie-Grosse, Zweitwagen, Partnervertrag, Fahranfänger, weiche Merkmale, Schutzbrief, Rabattretter etc. zu definieren.