Private Pflegeversicherung
In den letzten 100 Jahren hat sich unsere Lebenserwartung verdoppelt! Ein langes Leben ist erfreulich, birgt aber Risiken, die meist unterschätzt werden. Mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland sind derzeit pflegebedürftig - aufgrund der Alterspyramide ist diese Tendenz stark steigend.
Ein Pflegefall verändert das familiäre und subjektive Umfeld für alle Beteiligten. Die finanziellen Folgen bedeuten harte Einschnitte und Opfer über Jahre hinaus. Professionelle Pflege zuhause oder im Pflegeheim kostet sehr viel Geld und Zeit. Monatliche Kosten von € 3.000.-- sind keine Seltenheit. Die Festsetzung der Pflegestufe erfolgt durch den MEDIZINISCHEN DIENST in drei Pflegestufen. Die niedrigste Pflegestufe ist die Pflegestufe I.
Die Erstattung der gesetzlichen Pflegeversicherung reicht nicht aus. Es werden monatlich maximal € 1.470.-- (Pflegestufe III) erstattet! Die Differenz zu den tatsächlich anfallenden Kosten müssen die Pflegebedürftigen selbst aufbringen. Sind die Ersparnisse aufgebraucht, trifft es den Partner oder die Kinder.
Die private Pflegezusatzversicherung zahlt bereits ab Pflegestufe I, z.B. in Form eines Pflegetagegeldes oder durch prozentuale Erstattung der Aufwendungen für häusliche Pflege durch Berufspflegekräfte. Eine private Vorsorge ist dringend erforderlich, sei es durch
- Pflegetagegeld
- Pflegeversicherung
- Pflegerente
Diese Leistungen sollten auf jeden Fall Berücksichtigung finden:
- Werterhalt durch regelmäßige Erhöhungen - ohne Gesundheitsfragen und Altersbegrenzung
- in Pflegestufe III keine Beitragszahlung mehr und 150% der Leistung aufgrund eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwandes, der sogenannte Härtefall
- Einmalzahlung bei erstmaligem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit, z.B. das 100fache des versicherten Pflegetagegeldes
- keine Wartezeiten, keine Karenzzeiten
- Verdoppelung der Leistung, wenn die Pflegebedürftigkeit vor dem 65. Lebensjahr durch einen Unfall eingetreten ist
- Verdoppelung der Leistung, wenn im Haushalt des Pflegebedürftigen noch minderjährige Kinder versorgt werden müssen
- Versicherungsschutz in ganz Europa
- Vorgezogenes Betreuungsgeld bei Demenz mittleren Grades etc.