Haftpflichtversicherung
Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, die gegen den Versicherungsnehmer als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens erhoben werden.
Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und den Ersatz der Entschädigung.
Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder Mensch besitzen, denn niemand ist davor geschützt, in eine oben beschriebene Situation zu geraten!
In der Kraftfahrzeugversicherung hat der Gesetzgeber eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben:
Keine Versicherung = keine Zulassung
Eine private Haftpflichtversicherung sollte unbedingt Personen- Sach- und Vermögensschäden pauschal abdecken, nachstehend ein Auszug eines Deckungsumfanges den eine Haftpflichtversicherung haben sollte:
- Forderungsausfallversicherung (Ersatz für nicht volllstreckbare Ansprüche beim Schädiger)
- Schäden durch nicht deliktfähige Kinder des VN
- Aufsichtspflicht über eigene Kinder
- Aufsichtspflicht über minderjährige, fremde Kinder
- Tagesmutter mit und ohne Verdienst
- Mietsachschäden an Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Immobilien
- Einrichtungsgegenstände in Hotel/Ferienwohnung/-haus
- Abwasserschäden
- Allmählichkeitsschäden
- Schlüsselschäden (private und gewerbliche Schlüssel)
- Auslandsschäden
- Gefälligkeitsschäden
- Selbst genutzte Wohnung(en), einschl. Ferienwhg.
- Selbst genutztes Einfamilienhaus
- Dazugehörige Garagen
- Eigenes, selbstgenutztes EFH/Ferienwohnug in ausländischen EU-Staaten,
Schweiz, Norwegen - Freizeit und Sport etc.
- Bauherrrenhaftpflicht
Zusatzbausteine
- Vermieterrisiko,
- Berufshaftpflichtversicherung (z.B. Lehrer)
Weitere eigenständige Haftpflichtversicherungen
- Tierhalterhaftpflichtversicherungen für
Hund und Pferd - Gewässerschaden-Haftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Zusatzbaustein „Bauen in eigener Regie”
Betriebliche Risiken werden durch:
- eine Betriebshaftpflichtversicherung
- Vermieterhaftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Umweltschadenhaftpflichtversicherung
- Architektenhaftpflichtversicherung etc.
abgedeckt.