Rechtsschutzversicherung
Recht haben und Recht bekommen sind in diesem unseren Lande zweierlei. Nur juristischer Beistand eröffnet jedem die Chance, seine berechtigten Interessen durchzusetzen!
Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, soweit sie notwendig sind und trägt die für die Interessenwahrnehmung anfallenden Kosten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, nicht mutwillig erscheint und nicht in grobem Missverhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht. Jeder Mensch weiß wie schnell er in Situationen gerät nach denen er rechtlichen Beistand benötigt. Als Autofahrer, Mieter/Hauseigentümer, im Beruf (Arbeitnehmer/Beamte, Selbständige) etc.
Es können alle Lebensbereiche versichert werden, z.B.
- Verkehrsrechtsschutz
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
- Rechtsschutz für vermietete Objekte, als Vermieter
- Rechtsschutz für Selbständige, Firmen, Freiberufler
- Spezialstrafrechtschutz
- Rechtsschutz für bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. für ärzte, Landwirte
- Datenrechtsschutz
- Versicherungs- und Vertragsrechtsschutz etc.
Es besteht auch Versicherungsschutz im Ausland, im Urlaub, auf der Geschäftsreise oder für Verträge die übers Internet abgeschlossen wurden, weltweit.
Nur ein ausführliches Beratungsgespräch gibt die Gewähr für den sachgerechten, individuell benötigten Versicherungsschutz.